Änderung der Durchführungskonzeption für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Landesverband MRP in der Saison 2022
von 2G+ auf 3G mit Gültigkeit ab dem 23.03.2022

Angepasst an die jüngst veröffentlichten gesetzlichen Neuregelungen bei den Corona-Landesverordnungen und dem zum 02.04. in Kraft tretenden neuen Bundesinfektionsschutzgesetz sowie in Anlehnung an die  Durchführungskonzeption des DMV hinsichtlich der verantwortbaren Schutzmaßnahmen zur Covid19-Pandemie reagiert der MRP, wie im letzten Absatz der Ausschreibungen zu den Ranglisten und der Verbandsliga und ändert seine landesverbandseigene Konzeption vom 2G+ Standard auf den nun gültigen 3G Standard auf den zu bespielenden Anlagen der dem Minigolfsportverband Rheinland-Pfalz angeschlossenen Vereine. Für die Durchführung des MRP-Spielbetriebs gilt es nun, die Aufhebung der Regelungen bei den aktuell noch hohen Inzidenzwerten und der Betrachtung unserer internen Altersstruktur (hoher Anteil an Risikogruppen) in Einklang zu bringen mit einem größtmöglichen Schutz der Sportler*innen.
 
Die Umsetzung der 3G Regelung erfolgt nach dem gleichen Prinzip (Ausgabe von Bändchen) wie beim bisher vorbereiteten 2G+ Konzept. Den neuen Regelungen ist für alle am Spielbetrieb teilnahmewilligen Aktiven genauso Folge zu leisten. Die Verfahrensweise lautet wie folgt:

Vollständig geimpfte (3  !! Impfungen) Teilnehmer*innen sowie vom Coronavirus Genesene (nach dem gesetzlich definieren Zeitraum) erhalten für die Teilnahme an Training und Turnier für das jeweilige Wochenende das Teilnahme-Bändchen unmittelbar. 
Die Bändchen dokumentieren durch ihr Tragen den 3G Standard jederzeit und für Alle sichtbar.
Personen, oder einen gleichgestellten Status nicht direkt erreichen (z.B. ungeimpfte Personen), benötigen einen tagesaktuellen negativen OFFIZIELLEN AntiGen-Schnelltest. 
- Die Vorlage eines am Samstag vorgenommenen negativen Schnelltest reicht für das komplette Wochenende, inklusive Turniersonntag aus.
Jedoch z.B. bereits Freitag vorgenommene Tests reichen jedoch nur für den Folgetag (Samstag) aus.
- Die geprüfte Person trägt sich in eine Übersichtsliste ein, die datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Durch diese Liste und die Armbändchen ist ohne Gefahr einer Datenschutzverletzung mit einfachen Mitteln jederzeit der Status eines JEDEN zu prüfen und zu erkennen. 

Weitere Details werden nicht erhoben.

23. März 2022, der Landessportwart