Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Turniere im Ausland erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit.

Gemäß Nr. 5 (7) der DMV Sportordnung sind solche Teilnahmen beim DMV Sportwart anzumelden bzw. genehmigen zu lassen.

"Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 an Turnieren im Zuständigkeitsbereich eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig, wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig."

Diese Vorgabe existiert schon einige Jahre, wurde allerdings nie beachtet. Da jedoch immer mehr Teilnehmer im Ausland mitspielen, erwartet der DMV-Sportwart demnächst über solche Teilnahmen eine kurze Info. Eine kurze formlose Mail durch den Verein an ihn reicht ihm dabei aus. Bitte informiert in einem solchen Fall euren Vereinssportwart. Er wird sich dann um die Meldung kümmern.

Ralf Fischbach
MRP-Sportwart