Auf Grund der seitens des DMV am 20. April getätigten Beschlussfassung mit der Absage aller deutschen Meisterschaften hat der MRP für die Weiterführung des Minigolf-Spielbetriebes im Landesverband ebenfalls die entsprechenden Konsequenzen gezogen und gibt hiermit folgende Entscheidungen bekannt:

1) Beendigung der MRP/MJRP-Ranglisten (Landesmeisterschaft/DM-Qualifikation)

Eine Weiterführung der Ranglistenturniere ist nach Absage der DM’s 2020 nicht mehr zielführend. Nachdem bisher nur ein (1) Turnier in allen Kategorien durchgeführt werden konnte und eine Weiter- führung in absehbarer Zeit nicht vorstellbar scheint, macht auch das Ausspielen der Landesmeisterschaft 2020 damit keinen Sinn. Der noch ausstehende Spieltag 17.05. findet nicht mehr statt.

2) Absage des Regionalen Spielbetrieb Vereinsmannschaften (Verbandsliga MRP)

In der vergangenen Woche wurde Rücksprache mit den beteiligten Vereinen getätigt. Alle haben die Position vertreten, das die Austragung einer Verbandsliga keinen sportlichen Sinn ergibt und sich gegen eine Austragung ausgesprochen.

3) Informationen zu den geplanten und beantragten Pokalturnieren 2020 im MRP

Nachdem der DMV sportartspezifische und an die DOSB-Leitplanken angelehnte Übergangs-Regeln für den Trainings- und Wettkampfbetrieb in einem Positionspapier veröffentlicht hat, werden unsere Vereine gebeten, ihre Ausschreibungen für die anstehenden Pokalturniere noch einmal zu prüfen und ggf. nach den empfohlenen Richtlinien zu überarbeiten (2er-Spielgruppen, möglichst nicht mehr als 36 Teilnehmer pro Turniergruppe, evtl. Änderung auf ein 2-Tages-Turnier zur besseren „Verteilung“ der Teilnehmer, etc.). Darüber hinaus empfehlen wir, bei der Turniergenehmigung nicht nur den MRP und den DMV zu berücksichtigen, sondern zusätzlich bei ihren kommunalen Entscheidungsträgern (z.B. Stadt) nachzufragen. Um erneute Einreichung zwecks Aktualisierung im DMV-Rahmenterminplan wird gebeten. Es wird ebenfalls darum gebeten, dem Landesverband die angedachten Hygienekonzepte für das jeweilige Pokalturnier hinsichtlich Kontaktminimierung, Toilettennutzung, Aufenthaltsbereiche, etc., mitzuteilen.

4) Weiterer bzw. alternativer Sport- und Spielbetrieb durch und im Landesverband

Durch die auf Länderebene derzeit nicht einheitlichen Regelungen hinsichtlich der Nutzung von Sportstätten und Durchführung von organisiertem Vereinssport im Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie den noch gültigen Übernachtungs- und Verpflegungseinschränkungen (nicht geöffnete Restaurants und Gaststätten) ist es momentan nicht sinnvoll, seitens des MRP alternative Turnier- und Spielformen über das derzeitige Angebot der Vereine (Pokalturniere) hinaus zu planen und anzubieten. Darüber hinaus möchten wir die Vereine nicht mit der Durchführung weiterer Turniere belasten, da sie schon jetzt durch deutliche Einnahmendefizite wegen entgangener Publikums-Einnahmen zu kämpfen haben.

Im Auftrag
Ralf Fischbach MRP-Sportwart